Die Kosten der Hebammenhilfe in der Schwangerschaft und im Wochenbett übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Das Wochenbett umfasst hierbei den Zeitraum von 12 Wochen nach der Geburt.
In der gesamten Stillzeit sind bei Schwierigkeiten oder Fragen zum Stillen zudem acht weitere Beratungen durch eine Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mamas können bei Fragen zur Ernährung des Säuglings die Beratung durch die Hebamme bis zum neunten Lebensmonat in Anspruch nehmen.
Ist in besonderen Situationen das Leistungskontingent nicht ausreichend, sind mit ärztlicher Anordnung weitere Beratungen möglich. Private Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungskontingent.
Privatpatientinnen sollten sich vorab über die Kostenübernahme informieren.